Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MOMENTUM [Platzhalter Rechtsform] (nachfolgend auch: „MOMENTUM“)
[Platzhalter: Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registergericht/HRB sobald vorhanden]

§ 1 Anwendungsbereich

  1. (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die MOMENTUM mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) handelt.
  2. (2)MOMENTUM schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. als Kaufmann nach HGB zu handeln.
  3. (3)Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit MOMENTUM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsübersicht

  1. (1)

    MOMENTUM bietet modulare Wachstumsleistungen an, insbesondere in folgenden Bereichen, jeweils gemäß gesonderter Leistungsbeschreibung/Buchungsbestätigung:

    • Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel („Förder-Sprint“);
    • ein zeitlich befristetes Gruppen-Coaching-Programm zu Vertriebs- und Marketingthemen („Momentum Base“);
    • individuelle Umsetzungsleistungen im Marketing- und Vertriebsbereich („Fulfillment“).
  2. (2)MOMENTUM erbringt die vereinbarten Leistungen als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MOMENTUM keine Erbringung eines Werks und insbesondere nicht das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Conversion-Raten).
  3. (3)Ist eine gesonderte, erfolgsabhängige Vergütung vereinbart (z. B. Beteiligung an vermittelten Fördersummen), wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt; ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht nicht.
  4. (4)Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen (u. a. Bereitstellung erforderlicher Unternehmensunterlagen, Angaben zu Zielgruppe/Angebot, Teilnahme an vereinbarten Terminen) vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von MOMENTUM unberührt.

§ 3 Durchführung von Momentum Base

  1. (1)Momentum Base wird in Form regelmäßiger, terminierter Gruppentermine erbracht, die gemeinsam mit MOMENTUM stattfinden und den Teilnehmern Gelegenheit zu direkten Rückfragen geben. Aufzeichnungen der Termine sowie Kursvideos oder vergleichbares Material zum späteren Abruf sind nicht Bestandteil der Leistung.
  2. (2)Eigene Mitschriften oder Screenshots der Teilnehmer während eines Termins erfolgen eigenverantwortlich; sie sind nicht Gegenstand der von MOMENTUM geschuldeten Leistung.
  3. (3)Im Rahmen der Gruppentermine gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitete Inhalte (z. B. Gesprächsleitfäden) sind Ergebnis des jeweiligen Termins. MOMENTUM stellt diese nicht als eigenständiges Kurs- oder Nachschlagematerial bereit.
  4. (4)Eine von MOMENTUM bereitgestellte Chat- oder Support-Funktion dient der Organisation (u. a. Terminkoordination, technischer Support) sowie dem Sammeln von Themenwünschen für die Gruppentermine. Inhaltliche Anfragen werden im Rahmen des nächsten passenden Termins behandelt.

§ 4 Fördermittel und staatliche Zuschüsse

  1. (1)Soweit MOMENTUM den Kunden bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel (u. a. im Rahmen der BAFA-Förderung „unternehmerisches Know-how“) unterstützt, schuldet MOMENTUM ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung. Die Bewilligung, Höhe und der Zeitpunkt einer etwaigen Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Bewilligungsbehörde nach eigenen Kriterien; hierauf besteht kein Anspruch.
  2. (2)Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, einen Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der jeweils geförderten Leistung zu stellen und die Bewilligung (Informationsschreiben) abzuwarten, soweit die anwendbare Förderrichtlinie dies voraussetzt. MOMENTUM haftet nicht für Nachteile aus einem verfrühten Leistungsbeginn oder einer verspäteten Antragstellung durch den Kunden.
  3. (3)Als förderfähig ausgewiesene Beratungsleistungen werden gegenüber dem Kunden gesondert und getrennt von nicht förderfähigen Umsetzungs- und Betreuungsleistungen ausgewiesen und abgerechnet. Eine Vermischung beider Leistungsanteile in einer Rechnungsposition erfolgt nicht.
  4. (4)Angaben zu maximalen Fördersätzen oder -beträgen in Marketingmaterialien, auf der Webseite oder in Gesprächen sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Förderrichtlinie und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Förderhöhe im Einzelfall dar.
  5. (5)Entfällt die Förderfähigkeit nach Vertragsschluss aus Gründen, die MOMENTUM nicht zu vertreten hat (z. B. Änderung der Förderrichtlinie, Ablehnung durch die Behörde, Ausschöpfung des jährlichen Förderkontingents des Kunden), bleibt der Vergütungsanspruch von MOMENTUM für die tatsächlich erbrachte Leistung unberührt.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

  1. (1)Der Vertragsschluss zwischen MOMENTUM und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon) oder schriftlich erfolgen.
  2. (2)Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen

  1. (1)Die von MOMENTUM mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. (2)Die Vergütung ist, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, bei Vertragsschluss fällig und wird sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  3. (3)MOMENTUM stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Bei förderfähigen Leistungen erfolgt die Ausweisung gemäß § 4 Abs. 3 getrennt nach Beratungs- und Umsetzungsanteil.
  4. (4)Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, hat der Kunde den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu tragen.
  5. (5)Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.
  6. (6)MOMENTUM ist berechtigt, fällige Forderungen auch über Drittanbieter (z. B. Zahlungsdienstleister) einziehen zu lassen.

§ 7 Laufzeit, Kündigung

  1. (1)Zeitlich befristete Programme (z. B. Momentum Base) laufen über die im jeweiligen Angebot genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser Mindestlaufzeit besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese drei Monate.
  2. (2)Kündigungen bedürfen der Textform.
  3. (3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. (4)Darüberhinausgehende freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

§ 8 Verzug, Rücktritt

  1. (1)Fristen für die Leistungserbringung durch MOMENTUM beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist und die für die Leistung erforderlichen Informationen bzw. Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.
  2. (2)Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann MOMENTUM weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückhalten.
  3. (3)Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist MOMENTUM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, die Leistungen einzustellen und die gesamte Restvergütung als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 9 Erfüllung

  1. (1)MOMENTUM führt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durch und ist berechtigt, sich hierzu Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
  2. (2)Dem Kunden ist bewusst, dass MOMENTUM, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
  3. (3)Ist MOMENTUM an der Leistungserbringung gehindert und liegt der Hinderungsgrund in der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Mitwirkung, verspätete Antragstellung für Fördermittel), bleibt der Vergütungsanspruch von MOMENTUM unberührt.

§ 10 Schutzrechte Dritter

  1. (1)Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Unternehmensunterlagen) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen, und stellt MOMENTUM insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. (1)Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an Inhalten, Darstellungen, Vorlagen und Materialien, die MOMENTUM im Rahmen der Leistungserbringung erstellt (z. B. schriftliche Beratungs-/Auditberichte, im Rahmen von Fulfillment-Leistungen erstellte Werbemittel, Websites), verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bei MOMENTUM.
  2. (2)Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen zum eigenen unternehmerischen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  3. (3)Im Rahmen der Live-Calls gemeinsam erarbeitete Inhalte im Sinne von § 3 Abs. 3 werden von MOMENTUM nicht als eigenständiges Leistungsergebnis bereitgestellt und sind nicht Gegenstand eines gesonderten Nutzungsrechts.

§ 12 Haftung

  1. (1)MOMENTUM haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MOMENTUM nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in letzterem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  2. (2)MOMENTUM übernimmt keine Haftung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse (z. B. Umsatz- oder Reichweitensteigerungen) und keine Haftung für die Bewilligung, Höhe oder den Zeitpunkt öffentlicher Fördermittel (vgl. § 4).
  3. (3)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

  1. (1)Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MOMENTUM die Vorschriften der DS-GVO und des BDSG einzuhalten.
  2. (2)Eine Weitergabe von Kundendaten an verbundene bzw. kooperierende Unternehmen (u. a. My Sales Consulting GmbH, Vámonos Digital) erfolgt nur im Rahmen einer gesonderten Einwilligung des Kunden oder einer zulässigen Auftragsverarbeitung.
  3. (3)Der Kunde stellt MOMENTUM von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die DS-GVO/das BDSG frei, soweit MOMENTUM diese nicht zu vertreten hat.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. (1)Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. (2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von MOMENTUM.